Außerklinische Intensivpflege, sicher zu Hause
Für Kinder und Erwachsene mit Beatmung oder Trachealkanüle. Persönlich, rund um die Uhr und in Ihrer Sprache.
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Wie können wir Sie unterstützen?
Kinder und Erwachsene brauchen unterschiedliche Pflege. Wählen Sie den passenden Bereich.
Kinderintensivpflege
Einfühlsame Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Beatmung oder Trachealkanüle, auch in Kita und Schule.
Erwachsenenintensivpflege
Selbstbestimmt leben trotz Beatmung, Wachkoma, ALS oder Querschnittlähmung, zu Hause oder in der Wohngemeinschaft.
Ambulanter Pflegedienst
Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaft und Beratung, damit Sie lange selbstständig zu Hause leben.
Leistungen der außerklinischen Intensivpflege
Fachliche Intensivpflege rund um die Uhr, abgestimmt auf Ärzte, Therapeuten und Angehörige.
Beatmungspflege
Versorgung bei invasiver und nicht-invasiver Beatmung, Geräteüberwachung und Alarmmanagement.
Trachealkanülen-Management
Kanülenwechsel, Absaugen, Atemwegspflege und Sekretmanagement durch geschulte Fachkräfte.
Überwachung und Monitoring
Kontinuierliche Beobachtung von Atmung, Puls und Sauerstoffsättigung, sofortiges Handeln im Ernstfall.
Medikamente und Sondenernährung
Sichere Medikamentengabe, Versorgung über PEG-Sonde und Ernährungspumpe.
Neurologische Erkrankungen
Pflege bei Wachkoma, ALS, Muskelerkrankungen, Querschnittlähmung und schweren Hirnschädigungen.
Versorgung im eigenen Zuhause
In der vertrauten Wohnung, in Wohngemeinschaften oder begleitend in Kita und Schule.
Häufige Fragen
Außerklinische Intensivpflege ist die Versorgung von Menschen, die auch außerhalb des Krankenhauses ständig überwacht werden müssen, zum Beispiel wegen einer Beatmung oder einer Trachealkanüle. Sie findet zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung statt.
Für Kinder und Erwachsene mit einem hohen Behandlungspflegebedarf, bei denen lebensbedrohliche Situationen jederzeit eintreten können. Ob der Bedarf besteht, entscheidet die ärztliche Verordnung.
Die Verordnung erfolgt durch dafür besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen nötig sind, und unterstützen bei der Abstimmung mit der Krankenkasse.
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Behandlungspflege nach Genehmigung. Bei Wohngemeinschaften oder Einrichtungen können Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung anfallen. Wir beraten Sie im Einzelfall.
Sprechen Sie mit uns über die Versorgung.
Schildern Sie uns kurz die Situation. Wir melden uns persönlich und klären die nächsten Schritte mit Ihnen.